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Hinsichtlich der Besteuerung von Kryptowährungen besteht momentan ein erhöhter Beratungsbedarf. Regelmäßig stellt sich die Frage, ob Bitcoin, Ethereum, Ripple, IOTA und Co. Privatvermögen oder Betriebsvermögen darstellen. Die steuerrechtlichen Folgen sind dabei vollkommen unterschiedlich.
Vor allem das Mining von Kryptowährungen führt regelmäßig zur Gründung eines Gewerbebetriebes und damit zur Erzielung von Einkünften aus Gewerbebetrieb. In diesem Zusammenhang gilt es dann zumeist auch umsatzsteuerrechtliche, körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerrechtliche Gesetzesvorgaben zu erfüllen.
Auch unter erbschaft- und schenkungsteuerlichen Gesichtspunkten ist die Behandlung von Kryptowährungen interessant.
Wir haben uns auf die Beratung von Kryptowährungen spezialisiert und zentrale Fragen bereits in verschiedenen ausführlichen Fachartikeln erläutert, die wir Ihnen - bei Bedarf - gern zur Verfügung stellen.
Falls Sie eine gezielte steuerrechtliche Beratung wünschen oder unsere Kanzlei mit der Erstellung Ihrer Steuererklärungen beauftragen wollen, freuen wir uns auf Ihre Anfrage.
Sie haben ein Internetunternehmen, eine erfolgreiche Website, einen Blog, einen Youtube-Channel oder wollen ein anderes Onlinebusiness aufbauen?
Wir beraten IT-Unternehmer, Influencer, Websitebetreiber, Blogger und Youtuber in allen steuerrechtlichen Angelegenheiten und stellen Ihnen unsere jahrelange Erfahrung und fachliche Expertise zur Verfügung.
Mit unserer Hilfe können Sie sich voll und ganz auf Ihr Projekt konzentrieren und erhalten dabei begleitende Beratung.
Wir bieten Ihnen die steuerrechtliche Beratung in den nachfolgend angeführten Bereichen: