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Ein Wechsel des Steuerberaters ist ohne größere Hürden zu bewältigen.
Für Ihren Wechsel zu uns stellen wir Ihnen die geeigneten Dokumente und Informationen zur Verfügung und beraten Sie gerne zur korrekten Vorgehensweise.
Nachfolgend haben wir Ihnen die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst:
Sie können Ihren Steuerberater jederzeit wechseln. Das Mandatsverhältnis basiert auf einem Steuerberatungsvertrag, den Sie kündigen können.
Nein, alle Steuerberater unterliegen der Berufsordnung und sind grundsätzlich zur Herausgabe Ihrer Unterlagen verpflichtet. Eine Mandatsübergabe erfolgt daher in der Regel völlig reibungslos.
Der bisherige Steuerberater muss Ihnen Ihre Unterlagen nach der Mandatsbeendigung grundsätzlich herausgeben. Es besteht allerdings ein Zurückbehaltungsrecht, sofern Sie Ihm gegenüber noch Schulden (offene Rechnungen) haben.
Diese werden widerrufen und durch die Vollmachten Ihres neuen Steuerberaters ersetzt.
Ihre Haftungsansprüche gegen den Vorberater bleiben nach der Mandatskündigung bestehen.
Nein! Für das Finanzamt ist es nicht von Interesse, durch welchen Steuerberater Sie vertreten werden.
Ihr bisheriger Steuerberater ist berufsrechtlich auch über die Mandatsbeendigung hinaus zu absolutem Stillschweigen verpflichtet.
Viele Steuerberater nutzen die DATEV-Software. Diese beinhaltet die Möglichkeit zur Übertragung der Daten auf Ihren neuen Steuerberater. In der Regel bietet aber auch jede andere Software geeignete Schnittstellen um eine Datenübertragung zu ermöglichen.