Jahresabschlüsse und Einnahme-Überschuss-Rechnungen - Erfurt, Thüringen

Im Rahmen der Jahresabschlusserstellung bieten wir Ihnen das nachfolgende Leistungsspektrum:

  • Erstellung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses in der gesetzlich vorgeschriebenen Form
  • Erstellung der jährlichen Steuerbilanz (E-Bilanz) oder Überleitungsrechnung
  • weitere Steuerbilanzen (Sonder- und Ergänzungsbilanzen)
  • Erstellung und Pflege des Anlageverzeichnisses
  • Bilanzbericht
  • Erstellung von Bilanzen zu besonderen Anlässen: Eröffnungs-, Zwischen- und Aufgabebilanzen
  • Offenlegung und Hinterlegung beim Bundesanzeiger
  • Erstellung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
  • Erstellung von Mehrjahresvergleichen
  • Plausibilitätsprüfungen
  • Prüfung von Jahresabschlüssen

Der Jahresabschluss/die EÜR schließen die Buchhaltung des Geschäftsjahres ab und bieten dem Unternehmer einen optimalen Überblick über die Vermögens- und Finanzlage und den Erfolg seines Unternehmens. Inhaltlich besteht der Jahresabschluss in der Regel aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die gegebenenfalls um einen Anhang und einen Lagebericht ergänzt werden müssen.

Die gesetzlichen Grundlagen für die Erstellung des Jahresabschlusses finden sich im Handelsgesetzbuch sowie in rechtsspezifischen Gesetzen (GmbHG, AktG, GenG, etc.). Dort ist auch geregelt, wer zur Aufstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet ist und für wen größenabhängige Erleichterungen möglich sind.

Für steuerliche Zwecke verweist die Abgabenordnung hinsichtlich der Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten ebenfalls auf das Handelsgesetzbuch.

Zu unterscheiden ist der Jahresabschluss von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), die regelmäßig von Kleinunternehmern, kleinen Gewerbetreibenden und Freiberuflern zu erstellen ist.

Der Jahresabschluss ist das zentrale Informationsinstrument und richtet sich an verschiedene Interessengruppen:

Kredite und Fördermittel

Hat das Unternehmen Interesse an der Aufnahme eines Darlehens oder der Beantragung von Fördermitteln, fordern die zuständigen Institute (Banken, Behörden, etc.) in der Regel den Jahresabschluss, um die Kreditwürdigkeit und die Geschäftszahlen zu prüfen.

Finanzamt

Zur Festsetzung der jeweiligen Steuern sind dem Finanzamt – neben den Steuererklärungen – die Daten des Jahresabschlusses zu übermitteln (E-Bilanz). Aus der Sicht des Mandanten gilt es hier vor

allem das günstigste steuerliche Ergebnis zu ermitteln. Um dies zu erreichen bietet sich gegebenenfalls die gesonderte Anfertigung einer Steuerbilanz an, welche speziell für die Finanzverwaltung erstellt wird.

Geschäftspartner

Vor allem bei größeren Aufträgen haben Geschäftspartner ein Interesse an den Informationen hinsichtlich der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens und des Unternehmenserfolgs.

Die Buchhaltung als Basis aussagekräftiger Jahresabschlüsse

Eine ordnungsgemäße Buchhaltung stellt das Fundament eines aussagekräftigen Jahresabschlusses dar. Im kompletten Geschäftsjahr wird dem Unternehmer ein fundierter Überblick über die Geschäftslage ermöglicht, sodass dieser bereits unterjährig gegebenenfalls notwendige Anpassungen vornehmen kann, um seine wirtschaftlichen Ziele zu erreichen und seine Unternehmensstrategie zu optimieren. Nach Abschluss der Buchführungsarbeiten sind für die Erstellung des geforderten Jahresabschlusses zudem weitere wichtige Vorarbeiten notwendig. Ein Anlagenverzeichnis wird erstellt, das Auskunft über die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren kumulierte Abschreibungen, die Anschaffungskosten sowie einen Überblick über Zugänge und Abgänge bietet. Darüber hinaus werden Forderungen geprüft und bewertet sowie Verbindlichkeiten erfasst und Rückstellungen gebildet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung spiegelt den Unternehmenserfolg des laufenden Geschäftsjahres wieder.

Der Jahresabschluss liefert dem Unternehmer die nötigen Erkenntnisse, um seine Unternehmensstrategie optimal auszurichten, negativen Entwicklungen gegenzusteuern und positive Entwicklungen voranzutreiben.

Wir unterstützen Sie dabei!